Spielregeln

Die GRASHÜPFER Stiftung freut sich über Ihre Teilnahme.

Ihr Loskauf hilft

Die GRASHÜPFER Stiftung verkauft ab 01. Dezember 2023 die Lose der Sommerlotterie 2024. Das Los kostet 3 Euro. Die Lotterie endet am 30. Juni 2024. Dann werden die Gewinner gezogen. Jedes verkaufte Los nimmt an der Ziehung teil. Wer ein Los kauft, hat also die Chance auf einen der über 350 Gewinne.
Der Druck der Lose und Plakate wurde durch Sponsoren (siehe Startseite) finanziert. Der Verkaufserlös steht somit komplett den Kinder- und Jugendprojekten zur Verfügung.

Der gute Zweck

Durch den Verkauf der Lose rechnet die GRASHÜPFER Stiftung mit einem Erlös von über 10.000 Euro, der dann für die geplanten Kinder- und Jugendprojekte voll zur Verfügung steht.

Wie funktioniert die Sommerlotterie?

Für die Ausspielung sollen 6.000 (SL 2024) Lose mit fortlaufenden Nummern verkauft werden. Ausgespielt werden über 350 Preise im Gesamtwert von über 10.000 Euro, die alle von Langenselbolder Industriebetrieben und Gewerbetreibenden gespendet werden. Wer gewonnen hat, bestimmt das Los. Jede Losnummer kann nur einmal gezogen werden. Die Ziehung erfolgt unter notarieller Aufsicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie erfahre ich, ob und was ich gewonnen habe?

Im Internet werden ab 25. August2024 für die Sommerlotterie 2024 auf der Website der GRASHÜPFER Stiftung die Gewinne und die gezogenen Losnummern bekannt gegeben: www.langenselbolder-sommerlotterie.de

Wo und wann kann ich meine Gewinn abholen?

Wer gewonnen hat, kann seinen Gewinn vom 2. September bis 12. Oktober bei Elektroservice Brambach GmbH, Ladengeschäft Marktplatz 5a, Langenselbold zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 15:00 – 18:00 Uhr
Samstags 10:00 – 13:00 Uhr

Bitte nicht vergessen:
Das Los muss vorgelegt werden!

Bei den Gewinnen handelt es sich um Gutscheine bzw. Sachpreise. Umfang, Ausführung und Qualität der Preise richten sich nach den Festlegungen des jeweiligen Spenders. Ein Umtausch der Gewinne oder die Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich, Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mit der Aushändigung des Gewinns gilt dieser als angenommen. Lose, die nicht bis zum 12. Oktober 2024 eingetauscht werden, verfallen.

Die Spielregeln

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung aus wichtigem Grund sofort auszuschließen. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor, etwa vollendete oder versuchte Manipulation der Verlosung sowie versuchte oder vollendete Beeinflussung des ordnungsgemäßen Spielablaufs.
Der Veranstalter haftet nicht für die Einlösung der Gut- scheine durch die Spender oder für falsche Informationen, die durch Teilnehmende und/oder Dritte, inklusive Koope- rationspartner, hervorgerufen und verbreitet werden.
Die Mitglieder der GRASHÜPFER Stiftung sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Bedingungen für die Teilnahme an der „Langenselbolder Sommerlotterie 2024“ werden von den Teilnehmenden mit dem Erwerb eines Loses anerkannt.